Keyboarderforum by Musiker Lanze

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Geht die Garantie bei einem privaten Verkauf an den Käufer über?

Manchmal ist ein gebrauchtes Produkt weniger als zwei Jahre alt und unterliegt noch der gesetzlichen Gewährleistung.
Das ist nicht nur in Belgien oder (Beitrag eins weiter) in Frankreich so, sondern praktisch EU-weit.

Aber:

Wenn Sie die Original-Kaufrechnung vom Erstbesitzer anfordern, übernehmen Sie die Garantie.
Nein, nicht die Garantie - die Gewährleistung! Das ist das Problem.

Wie Lanze beschreibt, kann der Hersteller die Garantie frei wählen. Auch der Händler kann das. Der Händler ist aber in der Gewährleistungspflicht, ob er Garantien gibt oder vom Hersteller bekommt, oder der Kunde was hat, z.B. eine Versicherung ist dabei egal - er ist in der Pflicht.

Die Gewährleistung ist eine EU Vorschrift.
Ja, das Problem ist nur, dass der Kunde den Fehler nachweisen muss. Dieser muss von Anfang an bestanden haben. In den ersten 6 Monaten wird das pauschal angenommen, danach hat der Kunde die A-Karte! Ich hatte das Problem mit einem HP-Notebook! HP gab 1 Jahr Garantie, nach 18 Monaten war es kaputt und Pearl wand sich mit dem 6M-Hinweis aus der 2-Jahresgarantie raus. Seither kaufe ich weder bei Pearl noch HP-Notebooks. Wenn ich damals gewusst hätte, wo und wie HP seine Notebooks produziert, hätte ich gar nicht erst eins von denen genommen! Ich war dann gezwungen ein neues MB zu kaufen, um an meine Daten zu kommen.

Zusammenfassend kann man sagen, dass die Gewährleistung so gut wie nichts wert ist. Daher sind die Garantieleistungen der Händler und - noch besser - der Hersteller wichtig (abgesehen von dem Fall des insolventen Herstellers, wo man sich nur noch an den Händler wenden kann). Diese sind aber in aller Regel kundengebunden, weil der Händler am Kunden interessiert ist und nicht am Ruf des Produkts. Er hat nichts davon, wenn das Produkt weiterverkauft wird und er es dann reparieren soll. Daher gelten eben immer die eigenen Garantiebedingungen und die meisten schränken es auf den Erstkunden ein. Kann man nachvollziehen.

Als Fazit sollte man darauf achten, dass man eine Herstellergarantie hat und eine Händlergarantie. Dann hat man 2 Jahre Ruhe, bei manchen 3 oder auch 5. Und man sollte schauen, dass man das Gerät nicht schon kurz nach dem Erwerb verkaufen muss oder will.

Für den EBAY-Verkäufer bringt die Garantie gar nichts, wenn der Händler schon nach Monaten abtaucht und wieder neu aufmacht, weil EBAY - so unverständlich das ist - in dem Fall kein Händler ist, auch wenn man von denen für im Ausland gekaufte Waren eine Rechnung bekommt. Das ist u.a. ein Geschäftsmodell von EBAY und vielen Online-Händlern: Man gibt 5 Jahre Garantie und macht rechtzeitig nach den ersten Verkäufen den Laden wieder zu.

Trotzdem ist ein Gerät mit Restgarantie für den Käufer interessanter, weil man unterstellen kann, dass es noch funktioniert, da der Nutzer es ja hätte reparieren lassen können, wenn es defekt wäre. Allerdings tummeln sich gerade auf EBAY immer mehr bestimmte Produkte, wo genau das der Fall ist, weil es Dinger sind, die andauernd ausfallen und der VK sie einmal per Garantie reparieren lässt und sie dann loszuwerden. Ich denke da an gewisse Verstärker und Lautsprecher ein gewissen Marke sowie an bestimmte MIDI-"Kontroler" einer anderen Marke, wo einzelne Typen schon nach verdächtig kurzer Zeit nach dem Neukauf in großer Zahl von privaten Musikern auftauchen. Sucht man nach den Teilen, kommen massenhaft viele "refurbished" von den Retourenhändlern hoch.

Um dem ganzen Müll und Ramsch Herr zu werden, braucht es eine EU-weite Funktionsgarantiepflicht von wenigsten 3 Jahren auf Verschleißmechanik und 5 Jahren auf Elektronik. Dann wäre der ganze auf-Kante-genähte Dreck dahin und unsere Müllhalden kleiner. Es gibt zahllose Beispiele, wo Hersteller zeigen, dass das geht: Mein Samsung TV ist von Anfang 2018, läuft bis zu 10h täglich und hat noch keinerlei Ausfälle.
 
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